Veranstaltung: | Positionspapier Sportgroßveranstaltungen |
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Antragsteller*in: | Mathias Endres (KV Günzburg) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 08.02.2021, 19:34 |
Antragshistorie: | Version 1 |
A1NEU2: Positionspapier: Sportgroßveranstaltungen
Text
Demokratisch, transparent und klimaneutral
Bündnis 90/Die GRÜNEN begrüßen grundsätzlich die Durchführung von
Sportgroßveranstaltungen sowohl in Deutschland als auch die Teilnahme deutscher
Athlet*innen bei solchen in anderen Ländern. Sportgroßveranstaltungen schaffen
einzigartige Erlebnisse für Athlet*innen und Zuschauer*innen. Sie ermöglichen
und fördern sportlichen Wettstreit und persönliche Begegnungen.
Sportgroßveranstaltungen können zugleich Fortschrittstreiber, Vorbild und Motor
für die zukunftsfähige, nachhaltige Stadt-, Stadtteil- beziehungsweise
Regionalentwicklung sein. Neben den ideellen Werte der Veranstaltungen können
und sollten auch bleibende, materielle Werte wie zum Beispiel eine hochwerige
Sportinfrastruktur für die Bürger*innen vor Ort geschaffen werden.
Das gemeinsame Ziel von Sportveranstalter*innen und -organisationen sowie von
Bund, Ländern, Kommunen und der Sportwirtschaft muss sein, große und kleine
Sportveranstaltungen so zu planen und durchzuführen, dass sie einer
generationenübergreifenden Verantwortung für eine ökonomisch, ökologisch und
sozial tragfähige Entwicklung in der Stadt, aber auch im ländlichen Raum,
gerecht werden. Diese Verantwortung anzunehmen bedeutet, Sport-Events genau dort
abzuhalten, wo insbesondere die klimatischen Bedingungen mit den Anforderungen
an die Disziplin in natürlichem Einklang stehen. Sportstätten sind nur an
solchen Orten zu errichten, wo die Disziplinen eine dauerhafte Heimat finden
können. Auf eine verträgliche Kapazität und multifunktionale Nutzung der Anlagen
ist zwingend zu achten. Betonwüsten und Gigentismus stehen in krassem Gegensatz
zu den ursprünglichen Grundgedanken des Sports. Die Erhaltung der sozialen und
natürlichen Lebensgrundlagen muss auch bei Sportveranstaltungen handlungsleitend
sein.
Die Idee der Nachhaltigkeit erfordert in allen Bereichen ein Umdenken zugunsten
langfristiger Tragfähigkeit und gerechter Verteilung von Lasten, Chancen und
Risiken. Gerade durch das Medium Sport kann das Leitbild der Nachhaltigkeit in
der Breite der Gesellschaft veranschaulicht und verankert werden. Unter
besonderer Beachtung steht dabei die Ausrichtung von Großveranstaltungen in
Deutschland.
Deutschland als nachhaltigen Austragungsort entwickeln
Die Bundesregierung hat sich offziell im Rahmen der 5. Weltkonferenz für
Sportminister*innen 2013 mit über 120 weiteren Staaten der UNESCO zur
Nachhaltigkeit von Sportgroßveranstaltungen bekannt und alle Interessengruppen
aufgerufen, sicherzustellen, dass Investitionen in Infrastrukturen und
Sportstätten im Einklang mit sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und
ökologischen Nachhaltigkeitsanforderungen stehen. Grundlage aller Betrachtungen
zur Nachhaltigkeit sind die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Diese
Zusage muss eingelöst werden: Als Selbstverpfichtung für alle
Sportveranstaltungen, von allen Akteur*innen auf allen Ebenen.
Der jüngste Beschluss der Sportminister*innenkonferenz der Länder sieht vor,
Leitlinien, Handlungskonzepte und ethische Standards zu entwickeln. Das
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) lässt mit dem Deutschen
Olympischen Sportbund (DOSB) und anderen eine Nationale Strategie
Sportgroßveranstaltungen entwickeln, um Bedingungen für zukünftige Bewerbungen
und Unterstützungsmaßnahmen seitens des Bundes festzulegen. Die langwierigen
Abstimmungen dürfen die sozial, wirtschaftlich, kulturell und ökologisch
notwendigen Nachhaltigkeitsmaßnahmen für die unmittelbar bevorstehenden und
bereits in der Planung befndlichen Großveranstaltungen der kommenden Jahre nicht
einschränken.
Autonomie des Sports beachten
Bündnis 90/Die GRÜNEN respektieren die Autonomie des Sports bei der
Vergabeentscheidung von Großveranstaltungen. Die Sportverbände sind daher
aufgefordert bei der Vergabe in andere Länder, neben der möglichst
klimaneutralen Durchführung auf die Einhaltung der Menschenrechte, von Good
Governance, einer verpflichtenden Bürger*innen-Beteiligung sowie der Doping- und
Korruptionsbekämpfung zu achten. Werden diese Kriterien in offenkundiger Weise
missachtet, sollten die Vertreter*innen der deutschen Delegation in Erwägung
ziehen, von einer Teilnahme abzusehen.
Bei der Teilnahme in anderen Ländern ist darauf zu achten, dass die deutsche
Delegation möglichst klimaneutral agiert. Die Mitglieder der deutschen
Delegation sind auf die Aufenthalte im Ausrichterland sowohl sprachlich als auch
in kultureller Hinsicht vorzubereiten.
Forderungen
Erfüllung von Mindestkriterien der internationalen Sportverbände,
beispielsweise durch „Corporate Social Responsibility“-Regeln und -
Strukturen in Satzungen (Anti-Doping, Good-Governance-Strukturen, Anti-
Korruptionspolitik, Förderung von Frauen in Führungsgremien, Beteiligungs-
und Mitspracherechte der Athlet*innen und Trainer*innen)
Vermeidung von klimaschädlichem Verhalten, in einer Übergangszeit bis 2026
gegebenenfalls Kompensation
Voraussetzung von Vergabeentscheidungen und Durchführung von
Sportgroßveranstaltungen in der EU schaffen: internationale Konvention für
die Vergabe
Harmonisierung des Steuerrechts in der EU, beispielsweise der Verzicht auf
Steuerbefreiungen nach § 50 Absatz 4 Einkommensteuergesetz in Deutschland
– stattdessen Gewährung von Förderungen -> Zusammenhang an dieser Stelle
unklar
Fehlverhalten von verantwortlichen Personen und Institutionen in Sport und
Politik sanktionieren -> Fehlverhalten welcher Art? Wer soll
sanktionieren?
Erarbeitung von Richtlinien (Code of Conduct) zur Harmonisierung von
Reisen von hochrangigen Vertreter*innen der EU in Ausrichter*innenländerKlare Ansprüche für faire Partner*innenschaft
Innerhalb der Autonomie des Sports ist die Entscheidung zur Ausrichtung in
Deutschland eine Angelegenheit des organisierten Sports. Bei der Vergabe
von öffentlichen Fördermitteln sollen bundeseinheitliche Voraussetzungen
gelten. (Anmerkung: Der nationale Sportfachverband unterwirft sich dem
Regelwerk und der Satzung des internationalen Verbandes, oder???)Forderungen
Anforderung Sportverbände: „Corporate Social Responsibility“-Regeln und -
Strukturen in Satzungen (Anti-Doping, Good-Governance-Strukturen, Anti-
Korruptionspolitik, Förderung von Frauen in Führungsgremien, Beteiligungs-
und Mitspracherechte der Athlet*innen und Trainer*innen, Vermeidung Gender
Pay- Gap, Ermöglichung von Sportbetrieb für alle Gender) (Anmerkung:
nachdem dieser Punkt zum zweiten Mal aufschlägt: Wie wäre es mit einer
eigenen Rubrik zum Idealbild des Verbandwesens?)
vollständige Transparenz bei Klimaschutz und Finanzierung
In der föderal abgestimmten Nationale Strategie Sportgroßveranstaltungen
ist sportliche Vielfalt und die Berücksichtigung von Wettkämpfen für
Personen mit Einschränkungen zu berücksichtigen. Die
Veranstaltungskategorien sind zu unterscheiden nach ihrer Zielgruppe bei
Athlet*innen und Publikum (die nachfolgende Übersicht ist ganz nützlich,
aber gehört das nicht in die Einleitung?):- international - national
lokal
sowie nach der Zahl der Aktiven:
- bis 1 000 Personen (Mikro-Sportgroßveranstaltungen),
- bis 6 000 Personen (Medium-Sportgroßveranstaltungen),
- größer als 6 000 Personen (Makro-Sportgroßveranstaltungen)Besonderen Raum nehmen regelmäßige Veranstaltungen mit hohem
Zuschauer*innenaufkommen (nationale Ligen) oder mehrtägige
Veranstaltungen, gegebenenfalls an mehreren Austragungsorten, ein (Mega-
Sportgroßveranstaltungen).Mega-Sportgroßveranstaltungen als klimaneutrale Aushängeschilder
(Überschrift klingt widersprüchlich)Je nach Kategorisierung einer Sportveranstaltung sind die nachstehenden
Ansprüche verbindlich und nachprüfbar umzusetzen. Bei Mega-
Sportgroßveranstaltungen (Olympia, Fußball-Europameisterschaften und
ähnlichen) sind die Anforderungen
komplett umzusetzen, bei Mikro-Sportgroßveranstaltungen treffen einige Aspekte
(welche?) nicht zu.
Das etablierte Verfahren einer verbindlichen Abstimmung aller
Wahlberechtigt*innen in den betroffenen Bundesländern vor dem Start einer
Bewerbung zu olympischen Spielen ist fortzuführen. (Etabliert ist dieses
Verfahren nicht unbedingt. Oft kommt es erst zu Beteiligung, wenn sich
Widerstand regt. Besser: "Echte Bürger*innen-Beteiligung muss in Deutschland die
Voraussetzung für die Bewerbung zur Ausrichtung eines Sportevents sein." /
"Ausrichter*innen von Sportgroßveranstaltungen in Deutschland haben sich im
ersten Schritt des Rückhalts aus der Bevölkerung zu vergewissern.")
Den zuständigen Genehmigungsbehörden und Förderinstanzen obliegt die Anpassung
an die jeweilige Veranstaltungsdimension.
Dialog & Partizipation
Frühe und auf Dauer angelegte Bürger*innenbeteiligung und bei Bedarf
sachbezogene Einbindung von Nichtregierungsorganisationen bereits im
Planungsprozess, volle Transparenz bei Personal- und Sachkosten. (Warum
unter diesem Punkt? Inhaltlicher Zusammenhang?)
Soziale Verantwortung & sportlicher Nachwuchs
Erlöse für gemeinnützige Anliegen einsetzen. Gesellschaftliche Reichweite
zur Proklamation von gemeinnützigen Zielen nutzen. Verknüpfung von Elite-
und Nachwuchs-Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche. Für den Amateur-
und Breitensport an den Austragungsorten soll ein möglichst langlebiger
Nutzen geschaffen werden.
Bauen & Ressourcen
Instandsetzung und Modernisierung sind gegenüber dem Neubau prioritär,
vorhandene Anlagen ggf. anzupassen. Vermeidung außereuropäischer
Baustoffe. Natürliche Baustoffe mit Zertifikat bevorzugen. Recyclingfähige
Baustoffe bevorzugen. Barrierefreiheit beachten. Bei Spezialimmobilien:
Nachnutzung mitdenken und organisieren. Temporäre Bauten mitdenken.
Energiegewinnung, Energievermeidung und Grauwassernutzung mitdenken. Dach-
und Fassadenbegrünung. Anschluss an ÖPNV. Hochwertige Fahrradparkplätze.
+ Größe und Anzahl an Sportstätten auf ein notwendiges Maß begrenzen.
+ auf kurze Wege achten, Reisetätigkeit von Beginn an begrenzen
+ Sportstätten multifunktional planen
(In diesem Zusammenhang: Ich vermisse in diesem Papier generell, dass die
Verbände mehr in die Pflicht genommen werden. Unverhältnismäßig
anspruchsvollen Ausschreibungskriterien muss kritisch begegnet werden)
Energie & Klimaschutz
Klimaneutraler Betrieb. Energieeffzienz im höchsten Standard. Wärme aus
Abwärme gewinnen. 100 % erneuerbare Energien. Kompensation von nicht-
klimaneutralen Anlagen.
Abfall
Abfallvermeidung durch Mehrweggeschirr, Pfandsysteme, Verwendung von
Recyclingmaterial, Wertstofftrennung.
Wasser
Grauwassernutzung, offene Oberfächenentwässerung, wassersparende WC-
Anlagen.
Catering & Merchandising
Regional erzeugte, gesunde und fair gehandelte Nahrungsmittel, wo immer
möglich in Bio-Qualität. Kennzeichnung von Nahrungsmitteln, Cateringreste
an lokale Bedürftige weitergeben. Fair hergestellte und gehandelte
Produkte und Recyclingmaterial verwenden, verpackungsarm verkaufen.
Teilnehmer*innenkommunikation papierlos durchführen, Medaillen aus
nachwachsenden Rohstoffen oder Recyclingmaterial.
Natur und Landschaft
Flächenverbrauch begrenzen: Großflächige Bodenversiegelung vermeiden (Hoch
bauen bringt nichts, wenn die Disziplin selbst eine andere Architektur
erfordert.Das gilt nur fürs olympische Dorf). Ausgleichsfächen vor
Wettkampfbeginn herstellen.
Verkehr & Lärm
Klimaneutrale An- und Abreise aller Beteiligten (Athlet*innen,
Schiedrichter*innen, Organisator*innen, Mitarbeiter*innen, Ehrengäste,
Publikum). Verzicht auf Flugreisen innerhalb Deutschlands bzw. auf Strecken
unter 400 km ins europäische Ausland. Nahverkehrsnutzung in Eintrittskarten
inkludieren. Nahverkehr auf Sportgroßveranstaltungen ausrichten. Eignung von
Sportstätten auch anhand der vorhandenen ÖPNV-Anbindung prüfen. Kombination mit
kommunalen autofreien Tagen.
10. Nachhaltigkeitsmanagement
Planungs- und Durchführungszeitraum von Fachleuten prüfen lassen.(??? Was heißt
das? Besser: "Nachhaltigkeitsmanagement als fixen Bestandteil der
Veranstaltungsplanung und -begleitung verankern. Die personellen Voraussetzungen
schaffen, unabhängige Gutachter einbinden." -> Bei jedem Einfamilienhaus mit
KfW-Kredit ist ein Energieberater Pflicht, es darf nur noch nach EnEv gebaut
werden, warum also nicht bei größeren Projekten???)
11. Barrierefreiheit
Alle Veranstaltungen sollen barrierefrei gestaltet werden. Zugang und Nutzung
für Athlet*innen und Publikum sowie die Kommunikation sollen barrierefrei
gestaltet werden - in leichter Sprache und mit Transkriptionsfunktion.
Forderungen
Die Klimabilanz jeder Sportgroßveranstaltung ist nach einem
standardisierten Verfahren vor Beantragung öffentlicher Förderung oder
Genehmigungen vorzulegen.
Bis 2030 sollen in jedem Kalenderjahr 15 % weniger klimaschädliche
Auswirkungen kompensiert werden.
Ab 2030 sind alle Sportgroßveranstaltungen in Deutschland klimaneutral
auszurichten.
vollständige Transparenz bei Klimaschutz und Finanzierung.
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Darüber hinaus vermissen wir:
- Anzahl und Dichte von Sportevents im Wettkampfkalender berücksichtigen.
- Athlet*innen und deren Gesundheit sowie Leistungsfähigkeit müssen im
Vordergrund stehen
Änderungsanträge
- Ä1 (Norbert Gütlein (LAG Sport Bayern), Eingereicht)
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